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Strafe als Erziehungsmassnahme aus systemischer Sicht


Systemisches Denken versteht sich als ganzheitliches Denken. Es will die Ganzheit und die Vernetztheit des Ganzen verstehen und erklären. Um das tun zu können, müssen aus dem komplexen Ganzen immer wieder lebensrelevante Aspekte herausgenommen werden, das heisst: Die Komplexität wird ständig auf ein handhabbares Mass reduziert. Weil das Thema, das ich hier behandeln will, sehr komplex ist, muss ich mich hier auf einige wenige Fragen konzentrieren. Die Komplexität des Themas wird als reduziert.

Zunächst soll kurz geklärt werden, was Strafe im Bereich der pädagogischen Handlungsfelder erreichen will. Im zweiten Schritt sollen systemische Grundannahmen kurz dargestellt und im Hinblick auf das Thema befragt werden. Drittens werden systemisch-pädagogische Ansätze kurz angerissen. Damit wird der Rahmen etwas vergrössert, indem allgemein der pädagogischen Frage nach der Möglichkeit der absichtsvollen Beeinflussung anderer nachgegangen wird.


Zu 1:
Strafe ist eine geplante Massnahme. Sie geschieht also nicht versehentlich oder im Affekt, sondern hat strategischen Charakter. Strafe, pädagogisch eingesetzt, soll Verhaltensweisen verhindern oder unterdrücken, die dem Erziehungsziel zuwider laufen. Dabei soll der Lerneffekt nicht im Sinne einer reinen Konditionierung erzielt werden. Strafe soll zur Einsicht in das falsche, dem "guten Ziel" widersprechende Verhalten und zur entsprechenden Besserung führen (vgl. dtv Lexikon / Brockhaus, Mannheim 1990, Bd. 17, S. 294). Strafe als pädagogisches Mittel ist der Versuch einer absichtsvollen Beeinflussung eines anderen zu einem ganz bestimmten Verhalten oder einer gnaz bestimmten Einstellung.


Zu 2: Systemische Grundannahmen:
a) Menschen sind lebende und damit autopoietische und autonome Systeme (Autopoiese = Selbstschöpfung). Das heisst: Lebende Systeme "funktionieren" nicht wie Maschinen, auf die man direkt Einfluss nehmen kann, sondern sie sind den Prinzipien der Selbstorganisation unterworfen. Menschen lassen sich also nicht instruktiv verändern. Trotzdem müssen autopoietische Systeme auf äussere Bedingungen reagieren. Das tun sie aber nach ihren eigenen Regeln. Impulse von aussen werden immer systemintern "verrechnet" und entsprechend umgesetzt. In der systemischen Sprache heisst dieser Vorgang "Verstörung" und Anpassung (vgl. Simon, F.B., Unterschiede, die Unterschiede machen, Frankfurt 1993, S. 37ff).

Strafe als strategische, geplante Handlung mit dem Ziel, direkt Einfluss auf Menschen zu nehmen, muss aus systemischer Sicht scheitern. Zwar wird (auch aus systemischer Sicht) die Strafe etwas bewirken, weil das System diese (Ver-)Störung irgendwie verarbeiten wird und muss. Dass aber diese Veränderung im Sinne des Strafenden stattfindet, ist hochgradig unwahrscheinlich. Das bestrafte Kind als lebendes System wird nach Wegen suchen, sich einerseits den unangenehmen Konsequenzen der Strafe zu entziehen und sich andererseits im geringst möglichen Umfang an das Milieu, in dem bestraft wird, anzupassen. Wie und in welchem Umfang es das tut, lässt sich weder planen noch vorhersehen. Dieses Phänomen lässt sich immer dort beobachten, wo Strafe als das wesentliche Erziehungsmittel eingesetzt wird. Häufig wird in strafenden Elternhäusern genau das Gegenteil von dem erreicht, was erreicht werden soll. Kinder aus solchen Milieus werden nicht selten zu selbstunsicheren oder sozial auffälligen Menschen.

b) Aus systemischer Sicht ist Strafe, soweit sie zur Einsicht führen soll, in ihrem Wesen paradox. Jede Strafe ist eine Zwangsmassnahme, auch wenn sie noch so milde ist. Einsicht ist nur freiwillig möglich. Man sieht ein oder man sieht nicht ein. Man kann nicht einsehen müssen.
Einsicht ist eine Lernleistung des autopoietischen Systems. Wenn die Anregungen für das Kind akzeptabel sind, wenn sie also der autopoietischen Struktur des Kindes nicht widersprechen, haben sie die Chance, als Einsicht verarbeitet zu werden.

c) Menschen verhalten sich kontingent. "Kontingenz meint die Möglichkeit, dass etwas sein könnte oder auch nicht sein könnte. In der Logik ist kontingent das Gegenteil von zwingend. Mit Kontingenz ist also der Bereich der Möglichkeiten gemeint, der sich zwischen Notwendigkeit und Unmöglichkeit erstreckt. In der Systemtheorie bezeichnet Kontingenz die Handlungsmöglichkeiten und Freiheitsgrade eines Systems" (Simon, F.B., Clement, U., Stierlin, H., Die Sprache des Familientherapie, Stuttgart 1999, S. 187).
Während Bestrafende davon ausgehen, dass das Kind die Bestrafung notwendig auf das unerwünschte Verhalten bezieht, halten Systemiker auch andere Optionen für möglich. Es ist ungeklärt, ob das bestrafte Kind die unangenehmen Konsequenzen, die sich aus der Strafe ergeben, mit der ungewünschten Handlung oder mit der bestrafenden Person assoziiert. Mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit geht die negative Assoziation auf die bestrafende Person, die mit der Strafe Gutes bewirken will. Damit wäre dann ein weiteres Paradox verbunden, das unerwünschte Folgen hätte. Die bestrafende Person wird sowohl als liebend wie strafend erlebt. Die Gefahr einer Double-bind-Entwicklung wird durch die "Strafe-Liebe-Paradoxie" gefördert. Eine Grundbedingung für "double bind" ist das Bestehen einer engen Beziehung. Gleichzeitig besteht eine Anspannung, wie sie eine Straferwartung mit sich bringt (vgl. von Schlippe, A., Schweitzer, J., Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung, Göttingen 1996, S. 21).

d) Das Erzwingenwollen von Einsicht widerspricht der Ethik im systemischen Sinn. Die systemische Ethik (vgl. Foerster, H., KybernEthik, 1993, S. 66ff) unterschiedet zwischen moralischen und ethischen Prinzipien. Moralische Prinzipien orientieren sich in der Regel am "Du" (Du sollst..., Du sollst nicht...).


Zu 3:
Systemisch orientierte PädagogInnen sind ModeratorInnen der Kinder, die ihnen anvertraut sind. Sie moderieren u.a. das Mass der Konsequenzen, die das Verhalten eines Kindes nach sich zieht. Systemische PädagogInnen wollen Einfluss nehmen ohne Einfluss zu nehmen, und zwar sowohl zum Wohle des Kindes als auch zum Wohle der Beziehung zwischen Eltern bzw. ErzieherIn und Kind. Während die systemische Beratung (Therapie, Supervision etc.) relativ ausgereift ist, steckt die Entwicklung der systemischen Pädagogik  noch in den Anfängen. Dementsprechend knapp ist die Literatur. Ein Buch, das in pädagogischen Kreisen viel Beifall gefunden hat, erschien 1998 im Carl-Auer-Systeme Verlag (Rotthaus, W., Wozu erziehen? Entwurf einer systemischen Erziehung, Heidelberg 1998). In den folgenden Ausführungen werde ich mich im wesentlichen auf dieses Buch beziehen.
Systemisch gesehen findet "Erziehung" an sich bereits auf paradoxem Boden statt, und zwar durch die "Tatsache, dass das, was Erziehung ausmacht, nämlich eine absichtsvolle Beeinflussung eines anderen zu einem ganz bestimmten Verhalten oder einer ganz bestimmten Einstellung, in strengem Sinne gar nicht möglich ist" (Rotthaus, W. Wozu erziehen?, S. 108). Kinder und Erwachsene sind als autonome Wesen einerseits gleichberechtigt, andererseits stehen sie in einer komplementären Beziehung zueinander, wobei das Kind anleitungs- und unerstützungsbedürftig und der Erwachsene anleitend und unterstützend ist. Diese und andere Widersprüche können wir nicht auflösen, wir müssen sie "aushalten und konstruktiv nutzen" (ebd., S. 45).

Eine der Grundannahmen, von denen Rotthaus ausgeht, besteht darin, dass Erziehung sozusagen im Rahmen der Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen geschieht. Das Gewicht liegt also weniger auf "Erziehung", sondern vielmehr auf "Beziehung". Es besteht eine "erzieherische Beziehung" (ebd. S.92). Im Beziehungsrahmen gibt es freilich Unterschiede, die Beziehung ist natürlicherweise komplementär, der/die ErzieherIn hält die dominante Position. Es ist eine ethische Frage, wie diese natürliche dominanz genutzt wird, um dem Kind ein Milieu zum optimalen Gross- und Erwachsenwerden einzurichten. Erziehung in diesem Sinne ist ein "interaktiver Prozess" (ebd. S. 107) oder "ein Prozess der Koevolution, der gemeinsamen Entwicklung, bei dem Lernen auf beiden Seiten stattfindet. Erziehung besteht dabei in der absichtsvollen Ermöglichung von Lernprozessen. ... Doch an die Stelle von Planung tritt der Akt des Mitspielens in einem evolutionären Spiel, bei dem der Ausgang offen ist" (ebd).

Der wesentliche Unterschied zwischen nichtsystemischer und systemischer Theorie pädagoischen Handelns liegt demzufolge im Beinflussungsmotiv. Während die traditionelle Pädagogik direkt (instruktiv) zu beeinflussen versucht, und zwar in positiver und wohlwollender Absicht, "begnügt" sich der systemische Ansatz mit der "absichtsvollen Ermöglichung von Lernprozessen", weil direkte Beeinflussung für unmöglich gehalten wird.


Fazit:
Strafe ist in systemischer Sicht als pädagogisches Mittel ungeeignet, weil die damit beabsichtigte direkte Beeinflussung des Kindes ohnehin nicht möglich ist. Strafe könnte allenfalls dann geeignet sein, wenn sie sich zur "Verstörung" mit positivem Ausgang nutzen liesse. Weil aber Menschen nach den Prinzipien der Selbstorganisation "funktionieren", lassen sich die Folgen von "Verstörung" nicht absehen. Die Wahrscheinlichkeit einer Verstörung in die "falsche Richtung" ist gross.

Claudia D'Agnano-Salomon (Referat)



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