Doppeltes Mandat
Hier existieren zwei verschiedene Auffassungen: Einmal wird der Begriff so verstanden, dass die SA einen doppelten Auftrag zu erfüllen hat: Sich zum einen am individuellen Wohl der Klientin zu orientieren, aber auch für das Gemeinwohl zu arbeiten.
In der anderen Interpretation wird davon ausgegangen, dass der Begriff des Doppelten Mandats zwei Mandate unterschiedlicher Auftraggeberinnen, nämlich Klient und Gesellschaft bzw. Staat bezeichne und die Sozialarbeitenden sich in einem Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung bzw. Vertretung der Interessen ihrer Klientinnen und denen der Gesellschaft befänden.
Eigentlich handelt es sich dabei um zwei Darstellungen des selben Grundproblems, dass es unterschiedliche Interessenspositionen gibt, zwischen denen die Sozialarbeitende zu vermitteln haben. Häufig wird das Doppelte Mandat mit dem Strukturproblem von „Hilfe und Kontrolle“ in Verbindung gebracht. Es bezeichnet allerdings nicht genau dasselbe, denn „Hilfe und Kontrolle“ kann auch im Rahmen eines einzigen Mandats erfolgen.