Partizipation
Partizipation bedeutet die Möglichkeit der Einflussnahme auf Planungs- und Entscheidungsprozesse. Der Begriff Partizipation kann für Mitsprache, Mitbeteiligung (Teilhabe), Mitbestimmung oder Mitentscheidung stehen.
Bei der Mitsprache besteht das Recht darin, seine Meinung zu äussern und die eigenen Interessen und Ansichten einzubringen, wobei andere entscheiden. Mitbeteiligung betont stärker das aktive Mitwirken im Tun. Bei der Mitbestimmung kommt das Recht hinzu, in Wahl- und Entscheidungssituationen die Stimme abzugeben. Gleiches gilt für die Mitentscheidung, wobei hier der Akzent mehr auf der Umsetzung von gemeinsamen Vorhaben liegt.
Innerhalb des Überbegriffs Partizipation sind die drei Hauptmerkmale Mitentscheidung, Mitverantwortung und Autonomie vereint.
-Mitentscheidung: Meint die Teilnahme einer funktional verbundenen Gruppe an einem Entscheidungsprozess, der ein definiertes Problem innerhalb eines gegebenen Entscheidungsraumes zu lösen versucht.
Der therapeutische Sinn des Mitentscheidens liegt in der Förderung von gesunden Teilen der Persönlichkeit, im Unterstützen der Identitätsbildung, im Abbau projektiver Ängste
gegenüber Autoritätsinstanzen, in der Aktivierung von zu Regression neigenden Patienten u.a.m. (vgl. Heim, 1985).
-Mitverantwortung: Verlangt von den Mitgliedern einer Gemeinschaft, die berechtigen Bedürfnisse der Einzelnen wahrzunehmen, Grundregeln des Zusammenlebens zu respektieren und ihre Formulierungen durch Mitentscheid erarbeiten zu helfen.
Während Mitentscheid vorwiegend eine zu erwerbende Fertigkeit des sozialen Zusammen-lebens ist, muss Mitverantwortung eher als Haltung verstanden werden (vgl. Heim, 1985).
Vielmehr soll der Patient lernen, soziale Funktionen in einem umfassenden, integrierten Sinn wahrzunehmen, um so gestärkt in die alte Umwelt zurückzukehren und sie mitgestalten zu helfen oder, wenn dies unmöglich ist, sie zu verlassen und einen günstigeren Lebensbereich zu suchen (vgl. Heim, 1985).
-Autonomie: Umfasst die Möglichkeit zu selbstständigem Denken, Fühlen und Handeln; ihre Ermutigung fördert Selbstverantwortlichkeit und Selbstverwirklichung.
Man kann nur vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft sein, wenn man das Recht auf Eigenständigkeit hat. Wenn jemand in einer Gemeinschaft Rechte und Pflichten der anderen Mitglieder respektieren muss, so kann dieser auch erwarten, dass dies auch umgekehrt für ihn gilt. Auf dem Weg zu diesem (hohen) Anspruch, muss der Patient in der Gemeinschaft seine Individualität erfahren können (vgl. Heim, 1985).