Subsidiarität
Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. einer kleinen Gruppe nicht ausreichen, Aufgaben zu lösen, sollen staatliche Institutionen subsidiär eingreifen. Dabei ist der Hilfe zur Selbsthilfe der Vorrang vor einer unmittelbaren Aufgabenübernahme durch den Staat zu geben.
Der Begriff Subsidiarität beschreibt im Bereich der sozialen Arbeit das Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Er bezieht sich auf die "Nachrangigkeit" der öffentlichen Träger; diese übernehmen soziale Aufgaben erst dann, wenn der Bedarf nicht durch freie Träger gedeckt werden kann.
Dem Prinzip der Subsidiarität folgen heisst, politische Probleme möglichst nahe der Lebenswelt der Betroffenen zu lösen. Dies kann zweierlei bedeuten:
1. Es sollen politische Regelungen nicht zentralisiert, sondern auf den unteren Stufen der Staatsorganisation (Gemeinde, Kantone) getroffen werden. Dabei werden sie von den höheren Stufen unterstützt (lat. Subsidium = Hilfeleistung)
2. Insbesondere christlich-demokratische Parteien wollen, dass bestimmte gesellschaftliche Aufgaben der Familie als „kleinste Zelle des Staates“ vorbehalten bleiben.
Der moderne Subsidiaritätsbegriff gehört in historischer Perspektive zum Liberalismus und zur katholischen Soziallehre des 19. Jahrhunderts. Bei beiden steht der Schutz des Individuums oder soziales Gruppen vor unberechtigten Eingriffen des Staates im Zentrum. Hingegen wird Subsidiarität als Hilfsverpflichtung des (Zentral-)Staates verstanden, wenn die kleinere soziale Einheit alleine der politischen Aufgabe nicht mehr gewachsen ist. In der Politik wird der Begriff zumeist von Gegnern sozialstaatlicher Regelungen auf Bundesebene verwendet.